Hiermit beantrage ich die Mitgliedschaft in der Tennisabteilung:

Felder mit einem Sternchen* sind Pflichtfelder!

    und für folgende Familienmitglieder:

    Eine Mitgliedschaft in der Tennisabteilung des SV Schwaig setzt die Zugehörigkeit zum und damit die Beitragspflicht beim Hauptverein voraus. Falls noch keine Mitgliedschaft im Hauptverein besteht, muss diese umgehend beantragt werden. Die Beiträge der Tennisabteilung und des Hauptvereins sind der Beitragsordnung zu entnehmen.

    SEPA-LASTSCHRIFTMANDAT

    Ich ermächtige den Sportverein Schwaig e.V., Mitgliedsbeiträge, Gast- , Trainings- und Arbeitsdienstgebühren der Tennisabteilung für o. g. Mitglieder von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen.
    Ich weise mein Kreditinstitut an, die vom Sportverein Schwaig e.V. auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.

    IBAN:

    BIC:

    Kreditinstitut:

    Kontoinhaber:

    Ort:

    Datum:

    Datenschutzhinweis:
    1. Der Verein erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten seiner Mitglieder unter Einsatz von Datenverarbeitungsanlagen zur Erfüllung der in dieser Satzung aufgeführten Zwecke und Aufgaben (z.B. Name und Anschrift, Bankverbindung, Telefonnummern und E-Mail-Adressen, Geburtsdatum, Lizenzen, Funktionen im Verein). Verantwortlicher ist der 1. Abteilungsleiter.

    2. Durch ihre Mitgliedschaft und die damit verbundene Anerkennung der Satzung stimmen die Mitglieder der Erhebung Verarbeitung (Speicherung, Veränderung und Übermittlung) Nutzung ihrer personenbezogenen Daten im Rahmen der Erfüllung der satzungsgemäßen Aufgaben und Zwecke des Vereins zu. Damit ist die Rechtsmäßigkeit der Verarbeitung nach DSGVO Artikel 6, Abs. 1b) gewährleistet. Für weitere Informationen und Rechte informieren Sie sich bitte unter https://www.sv-schwaig-tennis.de/datenschutzinfo/

    3. Durch ihre Mitgliedschaft und die damit verbundene Anerkennung der Satzung stimmen die Mitglieder außerdem der Veröffentlichung von Bildern und Namen in Print- und elektronischen Medien zu, soweit dies den satzungsgemäßen Aufgaben und Zwecken des Vereins entspricht.

    Hinweis zum Arbeitsdienst:

    Zur Instandsetzung der Tennisanlage ist jedes aktive Mitglied zwischen 16. und 65. Lebensjahr verpflichtet, einen Arbeitsdienst im Kalenderjahr zu leisten. Ersatzweise ist bei Nichtleistung des Arbeitsdienstes ein Eurobetrag am
    Saisonende zu entrichten. Die jeweilige Höhe der Arbeitsdienst-Stunden und des alternativen Abbuchungsbetrages ist dem Informationsblatt GUT ZU WISSEN zu entnehmen. Maßgebend ist das Alter am 01. Januar des Kalenderjahres. Der Arbeitsdienst kann durch andere Familienmitglieder ganz oder teilweise geleistet werden.

    Bitte beweise, dass du kein Spambot bist und wähle das Symbol Flugzeug.

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